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Grundlagen

Ende des Jahres 2009 wurde das sogenannte Pflanzenschutzpaket der Europäischen Union verabschiedet. Dazu gehören unter anderem:

  • die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie)
  • die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittel-Zulassungsverordnung) und
  • die Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 über Statistiken zu Pestiziden (Pflanzenschutzmittel-Statistikverordnung).

Amtsblatt L324 EU

Letztere fordert die Gewinnung von Daten und ihre Übermittlung an die Kommission (KOM) über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (jährlich ab 2011) und über die landwirtschaftliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (innerhalb eines Fünfjahreszeitraums für repräsentative Kulturen, erster Zeitraum 2010 bis 2014).

Das Legislativpaket weist wechselseitige Bezüge zwischen diesen Rechtsakten auf. Insbesondere dienen die zu erstellenden Statistiken zusammen mit anderen relevanten Daten den Zwecken der Artikel 4 und 15 der Rahmenrichtlinie. Nach Artikel 4 erlassen die Mitgliedsstaaten nationale Aktionspläne, u. a. zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Nach Artikel 15 enthalten die nationalen Aktionspläne Indikatoren zur Überwachung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere sollen durch die Mitgliedsstaaten und die Europäische Kommission (KOM) auch harmonisierte Risikoindikatoren auf der Basis der nach der Statistikverordnung ermittelten Daten berechnet werden.

Dieser neue Rechtsrahmen bestimmte in Verbindung mit der Modifizierung des nationalen Aktionsplans auch die Organisation und Methodik der diesbezüglichen statistischen Erhebungen, um

  • die Anforderungen der Pflanzenschutzmittel-Statistikverordnung zu erfüllen,
  • den Informationsansprüchen des NAP zu genügen und
  • die zusätzlichen Kosten für die Informationsgewinnung so gering wie möglich zu halten.

Darüber hinaus war es wichtig, unnötige Mehrbelastungen für Landwirtschaft und Gartenbau durch zusätzliche bürokratische Auflagen zu vermeiden.
Es wurde beschlossen, kulturspezifische Netze von Erhebungsbetrieben zu installieren (Panel), in denen jährlich Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln detailliert erhoben werden.
Das JKI wurde als zuständige Behörde für die Vorbereitung, Durchführung und Aufbereitung der Erhebungen benannt (vgl. Pflanzenschutzgesetz, § 21).
Zur Sicherstellung der Erhebungen hat das JKI entsprechende Verträge mit berufsständischen Verbänden abgeschlossen.