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Betriebsauswahl

Die Betriebsauswahl für die kulturspezifischen Panels erfolgt direkt durch die PAPA-Regionalverantwortlichen, die von den Vertragspartnern des JKI (Verbände der Landwirte) benannt werden, unter Berücksichtigung der im folgenden dargestellten Vorgaben:

  • Haupterwerbsbetriebe (wenn möglich)
  • repräsentativ für die Region, in der sie liegen
  • Durchführung des Pflanzenschutzes nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz
  • lückenlose und zeitnahe Dokumentation der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Bereitschaft zur freiwilligen und anonymisierten Weitergabe von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln an das JKI

    Insgesamt wird pro Kultur (Ausnahme: Hopfen) ein Mindeststichprobenumfang von 100 Erhebungsbetrieben angestrebt. In der Kultur Hopfen soll der Stichprobenumfang mindestens 80 Betriebe umfassen.